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Aufnahmehaus![]() Aufnahmehaus Aufnahmekriterien:
Entsprechend §§ 67 ff. SGB XII gilt das Aufnahmehaus als eine Resozialisierungsmaßnahme für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Im Rahmen dieser Maßnahme wird „Menschen von der Straße“ die Möglichkeit eines festen Wohnsitzes geboten. Die MitarbeiterInnen der Fachberatungsstelle erstellen, basierend auf intensiven Beratungsgesprächen, einen bedarfsbegründenden Bericht, der für die Kostenzusage seitens des Landratsamtes benötigt wird. Im Anschluß daran erfolgt die Aufnahme in das Aufnahmehaus der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Biberach. Aufnahmehaus:
Die Maßnahme ist auf 3 Monate befristet, kann jedoch bei Bedarf verlängert werden. In einem Hilfeplan werden, zusammen mit dem Klienten, bestehende Schwierigkeiten erfasst und adäquate Lösungswege gefunden. Die Überprüfung erfolgt nach 3 Monaten. Kontakt:Wohnungslosenhilfe Biberach e.V. |
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