Die Geschichte der Arbeiterwohlfahrt
Die Arbeiterwohlfahrt betrachtet den 13. Dezember 1919 als ihren offiziellen Gründungstag.
Es ist der Tag, an dem der Parteiausschuss der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands
dem Antrag der SPD-Frauensekretärin und Reichstagsabgeordneten Marie Juchacz auf Gründung
eines „Hauptausschusses für Arbeiterwohlfahrt“ zustimmt. Ziel ist die Mitwirkung der
Arbeiterwohlfahrt bei der Wohlfahrtspflege und die Berücksichtigung der spezifischen Interessen
der Arbeiterschaft.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war das Elend in vielen Arbeiterfamilien
unsagbar. Seit Beginn des Ersten Weltkrieges waren neue soziale Notstände aufgebrochen und zur
Massennot eskaliert.
Im Zusammenbruch des Kaiserreiches und nach dem Kriegsende von 1918 vervielfältigten sich die Nöte
der Menschen. So lag es nahe und es entsprach auch der damaligen sozialen Situation, die vielen
freiwilligen Helferinnen und Helfer der sozialdemokratischen Partei im Reich zu einer
sozialdemokratischen Hilfsorganisation zusammenzufassen. Dies geschah am 13.12.1919. Es ist der
Verdienst von Marie Juchacz, diese für die deutsche Arbeiterbewegung wahrhaft geschichtliche Leistung
eingeleitet und politisch auf den Weg gebracht zu haben.
Von Beginn an verstand sich die Arbeiterwohlfahrt nicht ausschließlich als Wohlfahrt für die
organisierte oder nicht organisierte Arbeiterschaft; ihre Wirkung reichte darüber hinaus in
den Mittelstand hinein.
In dieser Gründungsphase war die Sicherung der sozialen Grundversorgung sowie die Absicherung
von notleidenden Bürgern gegenüber den Wechselfällen des Lebens als eine weltweit noch ungelöste
Aufgabe politisch hochaktuell. Sozialdemokratische Partei und Arbeiterwohlfahrt waren sich in
Konzeption und Zielsetzung einig darüber, dass eine zukünftige reichseinheitliche
wohlfahrtspflegerische Grundsicherung Aufgabe der Gemeinden, Städte und Kreise sowie der
staatlichen Stellen sein sollte.
Bei der Gründung bestand zunächst Einigkeit darin, dass die Arbeiterwohlfahrt nicht selbst Träger
von sozialen Einrichtungen und Diensten werden sollte. In der Zeit des Obrigkeitsstaates haben
Sozialdemokraten und Gewerkschaften ungezählte Male die Erfahrung machen müssen, dass soziale
Hilfsbedürftigkeit als persönliches Versagen betrachtet – durch demütigende Hilfeleistung auch so
behandelt wurde – und dass die Mildtätigkeit bürgerlicher Armenpflege von den
„sozialistischen Aufrührern“ halt machte. Eine eigene in „Wohlfahrt“ und „Pflege“ tätige
Organisation von Sozialdemokratie und Gewerkschaften war daher unabweisbar.
Die Massennotstände und der damit verbundene elementare Zwang zu humanitärem Handeln zwang die
Arbeiterwohlfahrt sehr schnell, nicht nur auf Hilfen der Kommunen zu warten; insbesondere die
als Krüppel zurückkommenden, die Waisenkinder und Kriegerwitwen, der Hunger der Arbeitslosen
und ihrer Familien beispielsweise erzwangen praktisch eine Ausweitung der Aufgabenfelder und
Zuständigkeiten. Der Druck der praktischen Sozialhilfe „vor Ort“ schob die wohlfahrtspflegerischen
Grundsätze einer Hilfe und Versorgung durch die Kommunen rasch in den Hintergrund.
Die Solidarität wurde zur treibenden Kraft von der Gründung an über die Zeit des faschistischen
Terrors hinweg bis in die Nachkriegszeit hinein. Das „Hilfswerk“ Arbeiterwohlfahrt entwickelte
sich in einem überraschenden Tempo; bereits 1924 nennt der Rechenschaftsbericht mehr als 1.200
Ortsausschüsse.
Die aus dem Zusammenbruch des Kaiserreiches, aus der drückenden Last wirtschaftlich untragbarer
Reparationsleistungen an die Siegermächte sowie aus der Weltwirtschaftskrise hervorgegangene Notlage
ungezählter Familien ließ bis 1933 zahlreiche, zentral nicht geplante, Hilfsdienste und Einrichtungen
entstehen.
Auch aus Baden-Württemberg gibt es viele Beispiele segensreichen Wirkens: aus den sozialdemokratischen
Hochburgen wie Mannheim, aus mittleren Städten und vom flachen Land. In Stuttgart unterhielt die
Arbeiterwohlfahrt – zusammen mit dem Verein „Arbeiterjugendhilfe“ – ein Jugendheim, das Pestalozzihaus,
ein alkoholfreies Restaurant und führte auch im schlimmen Hungerjahr 1921 in vier Waldheimen
Kinderspeisung durch; 1056 Kinder wurden vier Wochen lang betreut und verpflegt – ausschließlich durch
ehrenamtliche Helferinnen und Helfer.
Angesichts sechs Millionen Arbeitslose ging die Arbeiterwohlfahrt gegen Mutlosigkeit und Verzweiflung
an, durch Gründung der „Solidaritätshilfe“. Der Jugendnot wurde entgegengesteuert durch Projekte des
„Freiwilligen Arbeitsdienstes“.
In den Monaten Mai und Juni 1933 zerschlugen die Nazis die ungezählten, für das Gedeihen einer
sozialen Gesellschaft so hoffnungsvollen, Initiativen, beraubten die Arbeiterwohlfahrt ihres
Vermögens und ihrer sozialen Einrichtungen; sie übernahmen Heime, die einst mit viel Idealismus
und unter großen Opfern entstanden waren.
Sowohl die Frauen und Männer in Führungsfunktionen als auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer
wurden Repressalien ausgesetzt, verfolgt, eingekerkert, gefoltert und auch ermordet. Viele überlebten
nur im Exil.
Als 1945 die Nationalsozialisten ein materielles und geistiges Trümmerfeld ohnegleichen hinterließen,
kehrten sie aus der Emigration und politischer Zurückgezogenheit zurück. Wer das faschistische
Inferno überlebte, packte erneut zu und brachte seine vor 1933 gesammelten Erfahrungen sowie die
ungebrochene Bereitschaft zur Solidarität mit notleidenden Menschen als unzerstörbares Kapital erneut ein.
Der „Hauptausschuss für Arbeiterwohlfahrt“ wurde bereits Anfang 1946 in Hannover erneut ins Leben
gerufen. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands und die Arbeiterwohlfahrt kamen überein, die
politische und konfessionelle Unabhängigkeit in der Satzung festzuschreiben, als einen demokratisch
aufgebauten eigenständigen Verband der freien Wohlfahrtspflege, dessen Willensbildung von den
Mitgliedern ausgeht.
zurück zum Seitenanfang
Die Geschichte der Arbeiterwohlfahrt im Kreis Biberach
Es ist heute kaum noch vorstellbar, welche Aufgaben den Wohlfahrtsverbänden in den ersten
Nachkriegsjahren gestellt waren. Obwohl jeder Verband um das eigene Überleben zu kämpfen hatte,
fanden sich Frauen und Männer in der Arbeiterwohlfahrt bereit, am Wiederaufbau, an solidarischer
Hilfe für die sozial Schwachen und an der Neugestaltung eines sozialen Staatswesens mitzuarbeiten.
Sehr schnell gründeten sich auch im Landkreis Biberach wieder neue Ortsvereine, damals noch unter
dem Namen „Württembergischer Wohlfahrtsverband“, um der überall herrschenden Not entgegen zu wirken.
Es entstanden drei Ortsvereine, die sich im Jahr 1949 zum Kreisverband Biberach zusammen schlossen.
Der erste Kreisvorsitzende Wilhelm Schultheiß gründete im Laufe seiner 40-jährigen Tätigkeit 21
weitere Ortsvereine.
Als die erste Not überwunden war und sich das Leben wieder zu normalisieren begann, änderten sich
auch die Aufgaben der Arbeiterwohlfahrt. Es ging nun darum, neben der immer noch notwendigen
individuellen Hilfe bei akuten Notsituationen, auch wieder zu einer längerfristigen, gezielten
sozialen Arbeit zu kommen. Bald wurden die ersten Erholungsaufenthalte für Kinder und Erwachsene
durchgeführt, es entstanden Kleiderkammern, Altenbegegnungsstätten und Beratungsstellen für soziale
Fragen. In Kirchdorf entstand ein Altenwohnheim mit 20 Wohnungen.1983 wurde die erste
Übernachtungsstelle für Nichtsesshafte in Biberach eingerichtet, die 2002 von einem Aufnahmehaus
für alleinstehende Wohnungslose abgelöst wurde.
Der Kreisverband war beim Bezirksverbandes Südwürttemberg e.V. angeschlossen, wurde allerdings
nach dessen Auflösung 1990 dem Bezirksverband Nordwürttemberg (später Württemberg) angegliedert.
Entsprechend dem Leitbild der Arbeiterwohlfahrt ist es auch in finanziell schwierigen Zeiten unser
Bestreben, den bei der AWO Hilfesuchenden Dienste mit hoher Qualität zu bieten. Fachliches und
kompetentes Handeln und Verlässlichkeit in unseren Entscheidungen sind für uns unverzichtbar.
Die Arbeiterwohlfahrt ist ein anerkannter Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege:
- konfessionell neutral
- politisch unabhängig
Ein Verband,
-
indem sich Frauen und Männer zusammengeschlossen haben, um fortschrittlich soziale Arbeit zu fördern,
-
in dem ehrenamtliche Mitarbeiter an der Lösung sozialer Aufgaben aus staatsbürgerlicher Verantwortung
und mitbürgerlicher Gesinnung mitarbeiten,
-
demokratisch und föderativ aufgebaut, dessen Willensbildung von den Mitgliedern ausgeht,
-
der eine freiheitlich-demokratische und sozial gestaltete Grundordnung des Gemeinwesens für
eine unverzichtbare Voraussetzung sozialer Arbeit hält,
-
der Rat- und Hilfesuchenden aller Bevölkerungskreise dient, ohne nach der rassischen,
politischen oder konfessionellen Zugehörigkeit des Einzelnen zu fragen.
zurück zum Seitenanfang