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Vater / Mutter - Kind - Kuren
Beratungs- und Vermittlungsstelle von Mütter-/Mutter-Kind-Kuren Wie geht es Ihnen?
Dann geht es Ihnen wie vielen Müttern, die unter Dauerbelastung und Alltagsstress stehen. Sie brauchen eine Auszeit von den alltäglichen krankmachenden Belastungen, Zeit für sich, um neue Kraft zu schöpfen. Haben Sie den Mut, einmal an sich selbst zu denken. Tun Sie etwas für die eigene Gesundheit! Eine Mutter-Kind-Kur – was ist das?Mutter-Kind-Kuren sind Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, die dazu beitragen, dass sich Ihre körperlichen Beschwerden verbessern, Krankheiten nicht chronisch werden und Sie neue Kraft und Energie tanken. Ärztliche Behandlung, Sport, Entspannung, Krankengymnastik und Massagen und Gespräche helfen Ihnen, die Balance zwischen Körper, Geist und Seele wieder herzustellen. Ihr Kind wird in der Klinik liebevoll betreut und sofern nötig, auch behandelt. Das AntragsverfahrenVoraussetzung für die Beantragung ist ein, von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin, ausgefülltes Attest und eine eigene Beschreibung ihrer gesundheitlichen Situation (Selbstauskunftsbogen). Das Formular erhalten Sie bei Ihrer Kurberatungsstelle oder im Internet unter: www.awokuren.de. In einem Gespräch mit Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin schildern Sie Ihre gesundheitliche Situation und besonders belastende Probleme oder Lebensumstände. Mit den ausgefüllten Unterlagen gehen Sie zur Kurberatungsstelle, die dann für Sie das Antragsverfahren übernimmt und alles Nötige mit Ihnen bespricht. Die Krankenkasse prüft gemeinsam mit dem medizinischen Dienst Ihren Antrag und informiert Sie und die Kurberatungsstelle von der Bewilligung. Danach findet die Auswahl der Klinik und des Termins statt. Bei einer Ablehnung des Kurantrags wenden Sie sich an die Kurberatungsstelle, mit der Sie das weitere Vorgehen, z.B. einen Widerspruch gegen den Bescheid, besprechen können. Die Kosten der Mutter-Kind-KurDie gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der bewilligten Mutter-Kind-Kur voll. Sie selbst müssen einen gesetzlichen Eigenanteil von 10 € pro Tag leisten. Bei Überschreiten der Belastungsgrenze von 2% (Chroniker 1%) werden Sie auf Antrag von Ihrer Krankenkasse befreit. Kinder sind zuzahlungsfrei. Fahrtkosten übernimmt ebenfalls die Krankenkasse, bis auf den Eigenanteil. Freistellung durch den ArbeitgeberWährend Ihrer Maßnahme haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Lohnfortzahlung und Freistellung. Vater-Kind-KurenImmer mehr Väter stehen in Erziehungsverantwortung und fühlen sich ähnlichen Belastungen und Rollenkonflikten ausgesetzt wie Mütter. Einige Kliniken der AWO bieten auch Vater-Kind-Kuren an. Die AWO Kurberatungsstelle
Kurberatungsstelle:Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Biberach e.V.
Frau Ingrid Klappan Tel.: 0049 (0) 7351 / 9677 (Terminvereinbarung) |
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