Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Biberach e.V. Biberach Skyline

Vater / Mutter - Kind - Kuren

Beratungs- und Vermittlungsstelle von Mütter-/Mutter-Kind-Kuren
(stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen)

Wie geht es Ihnen?

  • Verstärken sich Ihre gesundheitlichen Beschwerden?
  • Fühlen Sie sich erschöpft, mutlos und krank?
  • Fehlt Ihnen immer häufiger die Kraft, um Ihren Alltag zu bewältigen?
  • Empfinden Sie die Betreuung Ihres Kindes zunehmend als Belastung?
  • Befinden Sie sich in einer persönlichen Krisensituation?

Dann geht es Ihnen wie vielen Müttern, die unter Dauerbelastung und Alltagsstress stehen. Sie brauchen eine Auszeit von den alltäglichen krankmachenden Belastungen, Zeit für sich, um neue Kraft zu schöpfen. Haben Sie den Mut, einmal an sich selbst zu denken. Tun Sie etwas für die eigene Gesundheit!

Eine Mutter-Kind-Kur – was ist das?

Mutter-Kind-Kuren sind Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, die dazu beitragen, dass sich Ihre körperlichen Beschwerden verbessern, Krankheiten nicht chronisch werden und Sie neue Kraft und Energie tanken. Ärztliche Behandlung, Sport, Entspannung, Krankengymnastik und Massagen und Gespräche helfen Ihnen, die Balance zwischen Körper, Geist und Seele wieder herzustellen. Ihr Kind wird in der Klinik liebevoll betreut und sofern nötig, auch behandelt.

Das Antragsverfahren

Voraussetzung für die Beantragung ist ein, von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin, ausgefülltes Attest und eine eigene Beschreibung ihrer gesundheitlichen Situation (Selbstauskunftsbogen). Das Formular erhalten Sie bei Ihrer Kurberatungsstelle oder im Internet unter: www.awokuren.de.

In einem Gespräch mit Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin schildern Sie Ihre gesundheitliche Situation und besonders belastende Probleme oder Lebensumstände.

Mit den ausgefüllten Unterlagen gehen Sie zur Kurberatungsstelle, die dann für Sie das Antragsverfahren übernimmt und alles Nötige mit Ihnen bespricht.

Die Krankenkasse prüft gemeinsam mit dem medizinischen Dienst Ihren Antrag und informiert Sie und die Kurberatungsstelle von der Bewilligung.

Danach findet die Auswahl der Klinik und des Termins statt. Bei einer Ablehnung des Kurantrags wenden Sie sich an die Kurberatungsstelle, mit der Sie das weitere Vorgehen, z.B. einen Widerspruch gegen den Bescheid, besprechen können.

Die Kosten der Mutter-Kind-Kur

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der bewilligten Mutter-Kind-Kur voll. Sie selbst müssen einen gesetzlichen Eigenanteil von 10 € pro Tag leisten.

Bei Überschreiten der Belastungsgrenze von 2% (Chroniker 1%) werden Sie auf Antrag von Ihrer Krankenkasse befreit. Kinder sind zuzahlungsfrei.

Fahrtkosten übernimmt ebenfalls die Krankenkasse, bis auf den Eigenanteil.

Freistellung durch den Arbeitgeber

Während Ihrer Maßnahme haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Lohnfortzahlung und Freistellung.

Vater-Kind-Kuren

Immer mehr Väter stehen in Erziehungsverantwortung und fühlen sich ähnlichen Belastungen und Rollenkonflikten ausgesetzt wie Mütter. Einige Kliniken der AWO bieten auch Vater-Kind-Kuren an.

Die AWO Kurberatungsstelle

  • klärt mit Ihnen ob eine Mutter-Kind-Kur für Sie die richtige Maßnahme ist.
  • informiert über das Antragsverfahren.
  • hilft bei der Klärung von Finanzierungsfragen.
  • überlegt gemeinsam mit Ihnen, wie die Versorgung der Familie während Ihrer Abwesenheit geregelt werden kann.
  • unterstützt Sie bei der Wahl einer für Sie geeigneten Klinik und informiert über den Ablauf einer Kur.
  • informiert über ambulante Gesundheitsangebote vor Ort.
  • berät Sie kostenlos.

Kurberatungsstelle:

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Biberach e.V.

Frau Ingrid Klappan
Karpfengasse 7
88400 Biberach

Tel.: 0049 (0) 7351 / 9677 (Terminvereinbarung)

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